AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Erlebnisfasten Kirsten Jahns

 

1. Anmeldebedingungen

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

2. Anmeldung

Ihre Anmeldung kann schriftlich per Post, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Online-Formular) erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung vom Anbieter beim Teilnehmer zustande. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten fallen Stornierungskosten an.

 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.

 

Die Zahlung des Seminarpreises ist bis zum vermerkten Termin auf der Rechnung zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erheben und daher auch nicht ausgewiesen.

 

Der/die Teilnehmer(in) erhält bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn weitere Informationen zur Anreise und Vorbereitung sowie das Reiseprogramm und eine Liste mit den mitzubringenden Gegenständen.

 

Der Veranstalter behält sich bei allen Veranstaltungen vor, Änderungen des Programms, der Hotelauswahl und der Wanderrouten vorzunehmen.

 

4. Voraussetzungen

 Bei den Angeboten auf dieser Homepage handelt es sich um „Fasten für Gesunde“, ohne ärztliche Betreuung. Das ist kein Heilfasten im klinischen Sinne.

Menschen mit folgenden Krankheiten sollten die Fasten besser in einer Fastenklinik durchführen: Herzprobleme, Diabetes, starker Bluthochdruck, Einnahme von Blutverdünnungsmitteln oder Gicht.

Voraussetzung an der Beteiligung an unseren Angeboten ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers. Diese Eignung wird vor Ort nicht geprüft. Im Zweifelsfall oder bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme (z.B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, Rheuma etc.), wird eine Abklärung durch den Hausarzt oder von einem fastenerfahrenen Arzt vor Antritt der Fastenwoche dringend empfohlen. Von uns wird das Einverständnis des Arztes vorausgesetzt.

Sollte der Teilnehmer die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen und es dadurch während der Teilnahme an der Veranstaltung zu Schäden an seiner Gesundheit kommt, ist die Haftung des Veranstalters somit ausgeschlossen.

Nicht fasten sollten Schwangere, Kinder bis 16 Jahre sowie Personen mit Magersucht, Bulimie, Süchtige, psychisch Erkrankte, Diabetiker Typ1, Patienten mit auszehrenden Krankheiten etc.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die von uns durchgeführten Kurse keine therapeutischen Angebote darstellen und evtl. Konsultationen beim Arzt oder Heilpraktiker ersetzen können.

Mit der Buchung der Fastenzeit bestätigt der Teilnehmer , dass er sich für gesund hält und freiwillig und in eigener Verantwortung an diesem Kurs teilnimmt.

 

5. Körperliche Anforderungen

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während der Aktivitäten (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter selbst teilnimmt. Die Teilnahme erfolgt komplett auf eigene Gefahr.

 

5. Reservierungen ändern oder stornieren (Rücktritt durch den Kunden)

Eine Stornierung, Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Eingang dieser beim Veranstalter.

Nachstehende Kosten entstehen:

 

bis 30 Tage vor Beginn: € 50,- Stornogebühr pro Woche und Person

20 – 30 Tage Beginn: € 100,- Stornogebühr pro Woche und Person

10 – 20 Tage vor Beginn werden 50% der gesamten Kosten fällig

00 – 10 Tage vor Beginn werden 80% der gesamten Kosten fällig

 

Es kann auch ein Ersatzteilnehmer (nur mit vorheriger schriftlicher Information) gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Voraussetzungen (körperlich, gesundheitlich) zur Teilnahme nicht gerecht wird. Die gebuchte Unterkunft in Hotel oder Seminarhaus hat eigene Vertragsbedingungen inkl. Storno und Kündigungsbedingungen, die im Falle eines Rücktrittes in Kraft treten.

Wir empfehlen die Buchung einer Reiserücktrittsversicherung, diese werden im Internet oder in Reisebüros angeboten.

 

6. Rücktritt (Rücktritt durch den Veranstalter)

Rücktrittsvorbehalt des Veranstalters

Für die Durchführung aller Veranstaltungen ist eine Mindesteilnehmerzahl von 5 Personen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat der Veranstalter das Recht, die Veranstaltung bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei Ausfall des Seminars wird der angemeldete Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert und bereits gezahlte Beträge werden vollständig und zeitnah erstattet. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Zusatz-Klausel (während der Veranstaltung)

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Wanderleiter/Veranstalter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. In diesem Fall sind die Ansprüche des Teilnehmers auf Kostenrückerstattung ausgeschlossen.

 

7. Haftung, Haftungsbeschränkung

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er sich für gesund hält und in eigener Verantwortung an der Fastenwoche inklusive aller Aktivitäten teilnimmt und den Veranstalter, den Seminarleiter, den Wanderleiter sowie das Seminarhotel nicht für Schäden irgendwelcher Art haftbar machen wird. Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wander-, Fahrradtouren o.ä. ergeben (z.B. Stürze), sind von der Haftung ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Fastenwoche trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Leistungen Dritter, die der Veranstalter vermittelt und organisiert hat, entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Schadensersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

Die Haftung für vertraglich begründete Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Seminarpreises beschränkt, sofern der Veranstalter den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Die Anreise und Abreise geschieht in eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Für Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wanderungen, wie zum Beispiel Stürze u. a. ergeben, haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 651 h BGB auf den dreifachen Seminarpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

Sollte ein Teilnehmer die Fastenwoche aus eigener Entscheidung unterbrechen, steht ihm seitens des Veranstalters keine finanzielle Entschädigung zu. Sollte der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen, sind ebenfalls jegliche Ansprüche gegenüber dem Fremdleister oder Veranstalter ausgeschlossen.

Der Teilnehmer bestätigt mit der Abgabe der Anmeldung, dass er auf eigene Verantwortung an dieser Veranstaltung teilnimmt, gesund ist und die unter beschrieben allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und anerkannt hat!

 

8. Schweigepflicht / Vertraulichkeit

Die Teilnehmer und der Veranstalter verpflichten sich, auch nach der Fastenwoche Stillschweigen über Kenntnisse zu bewahren, die sie über andere Personen, insbesondere Kursteilnehmende und Kursleitende erhalten haben. Eine Nutzung von Teilnehmer-Adressen durch Teilnehmer für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.

 

9. Teilnahmebedingungen für die Ernährungsberatung

Die Beratungsleistung wird von Kirsten Jahns als zertifizierte Ernährungsberaterin, telefonisch, persönlich oder durch Email erbracht. Die Informationen sind keine medizinischen Ratschläge und ersetzen keine ärztliche und/oder therapeutische Behandlung. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-) Schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung auftreten. Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie Kirsten Jahns bitte spätestens 2 Werktage vorher. Dies kann telefonisch, per Email oder per SMS geschehen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen ist das Absagen von Terminen wegen akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.

Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung einer vereinbarten Leistung, z.B. Beratung, nicht aber das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

Kirsten Jahns ist bemüht, alle Informationen und Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z.B. auf der Grundlage der Standards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) in ihrer aktuellen Fassung) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen werden nicht übernommen. Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches von Kirsten Jahns und hängt wesentlich von der Mitarbeit des/r Beratungssuchenden ab und kann deshalb nicht garantiert werden. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen. Kirsten Jahns ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus. Der Beratungsempfänger/in verpflichtet sich, die im Rahmen der Ernährungsberatung erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.

Die Erstberatung ist in bar zu zahlen, Folgeleistungen können in bar oder per Rechnungslegung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden. Der/ie Beratende verpflichtet sich in jedem Fall, das Honorar zu begleichen.

 

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zu Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Ganzen. Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.

 

11. Schriftformerfordernis

Für sämtliche Änderungen, Abreden, Sonderwünsche und Nebenabreden gilt Schriftformerfordernis.

 

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Ansprüche, die anfallen sollten und verhandelt werden müssten, ist Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Februar 2022